Eduard Hamms Gutachtertätigkeit für die Münchener Rückversicherung (1944)
Objekt
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Objekttyp
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Spruchkammerurteil
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Objekttitel
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Eduard Hamms Gutachtertätigkeit für die Münchener Rückversicherung (1944)
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Originaltitel
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Die Berufungskammer für Oberbayern. München, den 18. November 48 […]
Ber.-Reg.-Nr. 2346/47
Aktenzeichen I. Instanz: 36/121
Auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und
Militarismus vom 5. März 1946 erlässt die Berufungskammer für
Oberbayern […]
[…]
gegen Dr. Kurt S c h m i t t, […]
auf Grund der mündlichen Verhandlung folgenden
SPRUCH
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Objektstatus
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Kopie
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Interne Signatur
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dhup_hamm_samm_aufarbeitung-1945-ff_muenchener-rueck_berufungskammer-schmitt-1948
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Digitale Kollektion
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EHOA 2024
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Verzeichnungsstufe
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Dokument / Einzelressource
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Entstehungsstufe
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Ausfertigung
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Schriftart
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maschinenschriftlich (Schreibmaschine), Unterstreichungen und Markierungen mit Bleistift
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Sprache
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deu/ger
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Beschriftung
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recto
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Umfang
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2 S.
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Bemerkungen
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Kurt Schmitt diente Hitler bis 1935 (bereits ab Mitte 1934 krankheitshalber vertreten durch Hjalmar Schacht) als Reichswirtschaftsminister und wurde dementsprechend nach 1945 gemäß dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (amerikan. Besatzungszone) einem Entnazifizierungsverfahren unterzogen. Innerhalb eines solchen Verfahrens waren für den 2. Rechtszug gemäß Art. 24 des Gesetzes (s.u.) Berufungskammern zuständig. In diesem Fall scheint die Klägerseite in Berufung gegangen zu sein. Die Berufungskammer Oberbayern stufte Kurt Schmitt als entlastet ein. Als Begründung wurde u.a. genannt, dass Kurt Schmitt vom Regime verfolgten Personen Vorteile verschaffte, z.B. Eduard Hamm eine Stelle bei der Münchener Rückversicherungsgesellschaft verschaffte.
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Verzeichnungsrichtlinien
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RNAB